Gesetze / Akkreditierungsstellengebührenverordnung
AkkStelleGebV§ 1 Gebührenerhebung
Die Akkreditierungsstelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften dieser Verordnung und dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis.