Gesetze / Altersgeldzuständigkeitsanordnung

AltGZustAnO

§ 13 Andere Rechtsgebiete

Die Zuständigkeit für Aufgaben, die zwar im Zusammenhang mit dem Altersgeldgesetz stehen, aber schwerpunktmäßig andere Rechtsgebiete betreffen, bleibt unberührt.

§ 12 § 14