Gesetze / Altenpflegegesetz AltPflG § 31 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Zur aktuellen Fassung → In der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Ausbildung zu den in diesem Gesetz geregelten Berufen bis zum 31. Juli 2006 weiterhin nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt.