Gesetze / Altenpflegegesetz AltPflG § 33 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Erfahrungen, die mit der Anwendung des § 6 Nummer 3 gemacht wurden, Bericht.