Gesetze / Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

AltZertG

§ 7f Prüfkompetenz

Die Zertifizierungsstelle kann anlassunabhängig prüfen, ob der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder eines Basisrentenvertrags seine Pflichten nach § 7 erfüllt hat.

§ 7e § 8