Gesetze / Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
AltZertG§ 7f Prüfkompetenz
Die Zertifizierungsstelle kann anlassunabhängig prüfen, ob der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder eines Basisrentenvertrags seine Pflichten nach § 7 erfüllt hat.