Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
AltersVersErhV 2§ 6
Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
AltersVersErhV 2Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft.