Gesetze / Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
AltersVersErhV§ 6
Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
AltersVersErhVDiese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.