Gesetze / Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe
AltgAATVDBest§ 4
Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.