Gesetze / Anpflanzungseigentumsgesetz

AnpflEigentG

§ 2 Eigentumsübergang

Das an Anpflanzungen im Sinne des § 1 Satz 1 entstandene Sondereigentum erlischt am 1. Januar 1995. Die Anpflanzungen werden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.

§ 1 § 3