Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis

AntarktMeerSchÜbkG

Art 1

Dem in Canberra am 11. September 1980 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis wird zugestimmt.

Art 2