Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis
AntarktMeerSchÜbkGArt 4
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis
AntarktMeerSchÜbkG(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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