Gesetze / Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz

AntarktUmwSchProtAG

§ 32 Bergbauverbot

(1) Die Prospektion, Exploration, Erschließung oder Gewinnung von Bodenschätzen in der Antarktis ist verboten.

(2) Absatz 1 gilt nicht für wissenschaftliche Forschungstätigkeiten.

§ 31 § 33