Gesetze / Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz
AntarktUmwSchProtAG§ 32 Bergbauverbot
(1) Die Prospektion, Exploration, Erschließung oder Gewinnung von Bodenschätzen in der Antarktis ist verboten.
(2) Absatz 1 gilt nicht für wissenschaftliche Forschungstätigkeiten.