Gesetze / Anzeigenverordnung
AnzV 2006Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2812 — 2813)
Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen,
Unternehmensliste
| wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Unternehmens | Nr. | Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ6 und Staat; Register-Nr./Amtsgericht6, Rechtsträgerkennung7, Wirtschaftszweig8; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer9 | Kapital des Unternehmens16 | Verhältnis zum Institut | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tsd. Euro | Fremdwährung | ||||||||||||
| Währung | Tsd. | ||||||||||||
Die durchgerechnete Kapitalquote beträgt Prozent.
BeteiligungsstrukturC
| Beteiligtes Unternehmen | Beteiligungs- unternehmen | besonderer Vermittler | ArtE | Kapitalanteil13 | Stimm- rechts- anteil13, 17 in Prozent | beherr-schender Einfluss | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Prozent | Tsd. Euro | |||||||
| Nennwert14 | Buchwert15 | |||||||
Fußnoten:
Die Fußnoten 6 bis 17 entsprechen den Fußnoten in Anlage 3 (aktivische Beteiligungsanzeige) und Anlage 5 (passivische Beteiligungsanzeige).
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