Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank

AsEntwBkÜbkG

Art 1

Dem in Manila am 4. Dezember 1965 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank (Asian Development Bank) wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2