Gesetze / Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung

AtDeckV 1977

§ 7 Deckungssumme und Regeldeckungssumme

Bei der Festsetzung der Höhe der Deckungsvorsorge (Deckungssumme) ist von einer für den Regelfall festzusetzenden Deckungssumme (Regeldeckungssumme) auszugehen, sofern die Deckungssumme in diesem Abschnitt nicht unmittelbar bestimmt ist.

§ 7 § 8a