Gesetze / AtVfV · BGBl I 1977, 280
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
28 Normen · ausgefertigt 18.02.1977 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt · Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 1a Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 1b Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen
- § 2 Form und Inhalt des Antrags
- § 3 Art und Umfang der Unterlagen
- Zweiter Abschnitt · Beteiligung Dritter und anderer Behörden
- § 4 Bekanntmachung des Vorhabens
- § 5 Inhalt der Bekanntmachung
- § 6 Auslegung von Antrag und Unterlagen
- § 6a Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
- § 7 Einwendungen
- § 7a Verfahren bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
- Dritter Abschnitt · Erörterungstermin
- § 8 Gegenstand und Zweck
- § 9 Besondere Einwendungen
- § 10 Wegfall
- § 11 Verlegung
- § 12 Verlauf
- § 13 Niederschrift
- Vierter Abschnitt · Genehmigung
- § 14 Sachprüfung
- § 14a Zusammenfassende Darstellung, begründete Bewertung
- § 15 Entscheidung
- § 16 Inhalt des Genehmigungsbescheides
- § 17 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Bescheids
- Fünfter Abschnitt · Besondere Vorschriften
- § 18 Teilgenehmigung
- § 19 Vorbescheid
- § 19a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren
- § 19b Genehmigungen nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes
- Sechster Abschnitt · Schlußvorschriften
- § 20 Übergangsvorschrift
- § 21