Gesetze / Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021
AufbhEG 2021§ 8 Verwaltungskosten
Die Kosten für die Verwaltung des Fonds trägt der Bund.
Gesetze / Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021
AufbhEG 2021Die Kosten für die Verwaltung des Fonds trägt der Bund.