Gesetze / Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf

AufgÜbertrV OFD Düsseld

§ 1

Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.

§ 2