Gesetze / Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsberufen
AusbAnerkAufhV§ 2 Übergangsregelung
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden.