Gesetze / Dritte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

AusbBerAufhV 3

§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin wird aufgehoben.

§ 2