Gesetze / Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten

AusbEignMedPharmV

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.

§ 1