Gesetze / Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

AusglMechAV

§ 11 Obergrenze der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land

Bei den Ausschreibungen aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dürfen im Netzausbaugebiet pro Kalenderjahr für höchstens 902 Megawatt zu installierender Leistung Zuschläge an Windenergieanlagen an Land erteilt werden.

§ 9