Gesetze / Drittes Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
AuslSchuldAbkAGErG 3Art 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetze / Drittes Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
AuslSchuldAbkAGErG 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.