Gesetze / Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz
AuslWBEntschG§ 22 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Monats nach seiner Verkündung in Kraft.
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AuslWBEntschGDieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Monats nach seiner Verkündung in Kraft.