Gesetze / Vierte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Frankreich)
AuslWBGDV 4§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Vierte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Frankreich)
AuslWBGDV 4Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.