Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin

BäAusbV 2004

§ 7 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 6 § 8