Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin
BäAusbV 2004§ 7 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin
BäAusbV 2004Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.