Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe

BäderFAngAusbV

§ 5 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 4 § 6