Gesetze / Bürsten- und Pinselmacherausbildungsverordnung
BüPinAusbV§ 12 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Produktionsauftrag,
2.
Arbeitsplanung und Technologie sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.