Gesetze / Bürsten- und Pinselmachermeisterverordnung

BürstPiMstrV 2021

§ 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe zu stellenden Anforderungen.

§ 2