Gesetze / Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen

BAföG-TeilerlaßV

§ 16 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 mit der Maßgabe in Kraft, daß sie für alle nach dem 31. Dezember 1983 abgeschlossenen Abschlußprüfungen anzuwenden ist.

§ 15 § 17