Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 (BbgBVAnpG 2022)
BBGBVANPG_2022§ 3 Rundungsregelung
Bei der Berechnung der nach § 2 erhöhten Bezüge sind Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.