Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Beitragsbemessungsverordnung

BBV

§ 2 Zuordnung der Nutzungsartengruppen zu den Vorteilsgebietstypen, Beitragsbemessungsfaktoren

(1) Die Zuordnung der Nutzungsartengruppen zu den drei Vorteilsgebietstypen ergibt sich aus der Anlage. Die dort genannten Vorteilsgebietstypen sind abschließend.

(2) Die Beitragsbemessungsfaktoren pro Flächeneinheit für die Vorteilsgebietstypen ergeben sich aus der Anlage.

Einzelnorm

§ 1 § 3