Gesetze / Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn
BBahnVermG§ 10
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetze / Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn
BBahnVermGDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.