Gesetze / Benannte Betreiber-Zulassungsverordnung
BBetreibZulV§ 6 Rechtsmittel
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach dieser Rechtsverordnung haben keine aufschiebende Wirkung.
Gesetze / Benannte Betreiber-Zulassungsverordnung
BBetreibZulVWiderspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach dieser Rechtsverordnung haben keine aufschiebende Wirkung.