Gesetze / Berufsbildungsgesetz BBiG 2005 § 89 Bundesinstitut für Berufsbildung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 21.05.2020. Zur aktuellen Fassung → Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.