Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 1II.
Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 1Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.