Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 10II.
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 10Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.