Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 15II.
Die Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 15Die Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.