Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 16II.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 16Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.