Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 16Schlußformel
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 16Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit