Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 2Schlußformel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 2Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen