Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG2005§73AnO 2015§ 2
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG2005§73AnO 2015Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.