Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG2005§73AnOII.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG2005§73AnODiese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.