Gesetze / Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
BDGBAFinDV§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.