Gesetze / Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung

BDGBMinGAnO

VI.

Ich behalte mir in Einzelfällen oder in Gruppen von Fällen Entscheidungen nach den Abschnitten II bis V dieser Anordnung vor.