Gesetze / Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung

BDOBuKBMinAAnO

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.

§ 2