Gesetze / Begrenzte-Dienstfähigkeit-Zuschlag-Verordnung

BDZV 2010

§ 3 Ausschluss des Zuschlags

Nicht gewährt wird der Zuschlag neben

1.
einem Zuschlag nach § 6 Absatz 3 oder Absatz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes oder
2.
einem Zuschlag nach der Altersteilzeitzuschlagsverordnung.
§ 2 § 4