Gesetze / Begrenzte-Dienstfähigkeit-Zuschlag-Verordnung
BDZV 2010§ 3 Ausschluss des Zuschlags
Nicht gewährt wird der Zuschlag neben
1.
einem Zuschlag nach § 6 Absatz 3 oder Absatz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes oder
2.
einem Zuschlag nach der Altersteilzeitzuschlagsverordnung.