Gesetze / Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens
BEBeamtAnO 1996II.
Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gesetze / Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens
BEBeamtAnO 1996Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.