Gesetze / Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens
BEBeamtAnOII.
Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gesetze / Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens
BEBeamtAnODiese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.