Gesetze / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG § 6 Auszahlung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.09.2021. Zur aktuellen Fassung → Elterngeld und Betreuungsgeld werden im Laufe des Monats gezahlt, für den sie bestimmt sind.